Pflegestufe 1 - senioren-checker.de

Was ist Pflegestufe 1?

Bis 31.12.2016 hat die gesetzliche Pflegepflichtversicherung das Maß des Pflegebedarfs von pflegebedürftigen Personen nach den Pflegestufen 0-3 festgestellt. Die Pflegestufe 1 entspricht dem heutigen Pflegegrad 2. Ab dem 1 Januar 2017 wurden den Pflegestufen die Pflegegrade und es erfolgt seitdem die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5

Zur Einstufung in die Pflegestufe 1 waren nach dem Sozialgesetzbuch XI die nachstehenden Voraussetzungen erforderlich:

Erhebliche Pflegebedürftigkeit lag vor wenn:

  • Wenn der Hilfebedarf einer pflegebedürftigen Person mindestens einmal täglich für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege für mehr als 45 Minuten fremde Hilfe ausmacht.
  • Zusätzlich musste mehrmals wöchentlich Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt werden
  • Zusätzlich muss der tägliche Zeitaufwand innerhalb der Woche im Durchschnitt mindestens 90 Minuten sein. Davon wurden auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten angegeben.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Einstufung von Pflegestufen zu Pflegegraden.

bis 31.Dezember 2016ab 1. Januar 2017
gab es bis dahin nichtPflegegrad 1
Pflegestufe 0Pflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit DemenzPflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit DemenzPflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit DemenzPflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5

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