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Pflegestufe 2 war bis 31.12.2016 im Sozialgesetz XI geregelt. Die Pflegestufe 2 stand für Schwerpflegebedürftigkeit. Sie wurde Pflegebedürftigen oder auch demenzkranken Menschen anerkannt, wenn mindestens dreimal täglich Hilfebedarf bei der Grundpflege bestand. Die Pflegestufe 2 entspricht heute weitestgehend Pflegegrad 3.
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