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Die Pflegestufe 3 war bis 31.12.2016 im Sozialgesetz XI geregelt. Die Pflegestufe 3 stand für die Schwerstpflegebedürftigkeit. Die Pflegestufe 3 war bis 2016 die höchstmögliche Pflegestufe und sicherte umfassende Pflege im Fall von schwerwiegenden körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen. Sie entspricht heute weitestgehend Pflegegrad 5.
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