Pflegegrad: Die 5 Pflegegrade im Überblick
Die Ermittlung des Pflegegrades richtet sich nach dem Umfang des Unterstützungsbedarfs in den 6 definierten Lebensbereichen. Sie sind in Module unterteilt und beschrieben. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch ein Gutachten nach den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes gemäß SGB XI.