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Pflege Bahr ist eine staatlich geförderte, freiwillige Pflegetagegeldversicherung. Sie wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro monatlich gefördert. Die Versicherungsverträge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und heißen umgangssprachlich meist Pflege-Bahr-Versicherung.
Alle über 18 Jahre. Voraussetzung: Es muss eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung bestehen – unabhängig ob diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder über eine private Krankenversicherung besteht.
Selbstverständlich. Wie andere Verträge auch können Sie die Pflege Bahr immer zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate und muss schriftlich erfolgen. Zusätzlich haben Sie bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Natürlich gibt es dann im Pflegefall keine Leistung. Wenn Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, kann der Vertrag auch bis zu drei Jahre ruhen.
Der staatliche Zuschuss für Pflege-Bahr-Versicherungen beträgt monatlich fünf Euro.
Circa 85% der Antragsteller auf Pflegegrade werden bisher in den Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft. Die betroffenen Personen lassen sich zu circa 80% Zuhause im eigenen Heim versorgen. Die staatlich geförderte Pflegeversicherung, Pflege-Bahr, stellte zwar keine Gesundheitsfragen erhebt, aber dafür einen relativ hohen Beitrag. Wobei die Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 3 recht gering sind. Da aber gerade in diesen Pflegegraden der überwiegende Teil der betroffenen Personen eingestuft wird, ist eine bessere Versorgung gerade in den unteren Pflegegraden wichtig. Daher raten wir zu dieser Lösung eher weniger – dies deckt sich übrigens mit der Einschätzung von Verbraucherschützern.
Private Lebensversicherer bieten Pflegerentenversicherungen an. Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine private Pflegezusatzversicherung. Der bei Lebensversicherungen bekannte Sparvertrag wird mit einem Versicherungsschutz kombiniert. Das im Leistungsfall zur Verfügung stehende Kapital wird also während der Laufzeit selbst gespart. Die versicherte, lebenslange Pflegerente hängt meist vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist die Leistung. Die Höhe der Pflegerente bestimmen die Kunden selbst.
Die Versicherungskunden erhalten im Fall der Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad vereinbarte monatliche Pflegerente ausbezahlt. Da die Pflegerente an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist, entscheiden Pflegebedürftige selbst für welche Leistungen sie das Geld einsetzen. Ein großer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge nach dem Einfall des Leistungsfalles in der Regel nicht weiter bezahlt werden müssen. Sollte während der Laufzeit einmal ein finanzieller Engpass entstehen, können Sie die Beiträge jederzeit aussetzen und später wieder aufnehmen. Natürlich reduziert sich dann die versicherte Rente.
Im Gegensatz zu Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherungen kann bei der Pflegerentenversicherung der Beitrag auch als Einmalbeitrag geleistet werden. Dies bietet die Möglichkeit, gegen die Zahlung eines einmaligen Beitrags einen lebenslangen Pflegerenteschutz zu erhalten. Manche Anbieter bieten neben der Pflegerente auch Kapitalentnahmen bis zu bestimmten Höhen an. Für Hinterbliebene gibt es sogar bei bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit die Möglichkeit einer Todesfallleistung.
Redakteur bei senioren-checker.de
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