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Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Geld & Leistungen 

Kurz gesagt erhalten Menschen Pflegegrad 2, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Leistungen aus der Pflegekasse. Pflegegrade gibt es seit 1.1.2022. Davor hieß es Pflegstufen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick welche Leistungen als Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind.
PFLEGEGRAD 2 - Definition

Pflegegrad 2 - Definition

Per Definition erfolgt die Feststellung von Pflegegrad 2 bei erheblichen Einschränkungen der betroffenen Personen, wenn sie Ihren Alltag nicht vollständig und / oder uneingeschränkt allein bewältigen können und Unterstützung benötigen. Die gesetzliche Grundlage für die Definition findet sich im Pflegestärkungsgesetzgesetz (PSG II). 

Pflegegrad 2 bekommen die pflegebedürftigen Personen, wenn das Pflegegutachten eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bescheinigt. Das Ergebnis vom Pflegegutachten des medizinischen Dienstes (GKV-Versicherte) oder von MedicProof (PKV-Versicherte) muss zwischen über 25 und unter 47,5 Punkten liegt. 

PFLEGEGRAD 2 - Leistungen

Welche Leistungen bei Pflegegrad 2?

Die Pflegeversicherung sieht Leistungen im Pflegegrad 2 ab der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag vor. Die nachstehenden Leistungen geben Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2 - Voraussetzungen für häusliche Pflege und Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2 – welche Leistungen und Voraussetzungen? 

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung hat festgestellt, dass die Vorgaben für Pflegegrad 2 erfüllt sind. Nun stellt sich die Frage nach dem Umfang der Pflegleistungen. Das Pflegestärkungsgesetz brachte hier erste Erleichterungen. Die Pflegekasse sieht Geldleistungen ab der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ab Pflegegrad 2 vor.

Zusätzlich bietet die gesetzliche Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad ein kostenfreies Beratungsangebot und Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Die Kurse bieten eine gute Grundlage zum Umgang mit Pflegebedürftigkeit schon bei Pflegegrad 1 und natürlich auch bei Pflegegrad 2 und auch darüber hinaus gehendem Pflegegrad – sie sind sehr zu empfehlen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen die die Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 2. 

Die Pflegekasse leistet bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Darüber hinaus unterstützt das System mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen und stellt zur Wohnraumanpassung je Einzelmaßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung. 

Weitere Leistungen

Außerdem bezahlt die Pflegekasse seit der Einführung vom Pflegestärkungsgesetz Betroffenen Versicherten einen Betrag in Höhe von 214 Euro. Weiter haben die Versicherten im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Recht auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro im Monat und sehen für einen Hausnotruf eine Leistungshöhe von bis 25,50 Euro pro Monat vor. 

In Summe sind die Leistungen eine echte Unterstützung von betroffenen Versicherten schon ab dem Pflegegrad 2 und leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Selbständigkeit von Menschen. Weil die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf die Zuschüsse der Pflegekasse hat, sollten sie in jedem Fall abgerufen werden. Häufig gibt es Pflegepersonen aus dem direkten Umfeld denen man so Ihre Pflegleistungen vergüten kann. 

Zusatz

Zusätzlich ist für Personen ab Pflegegrad 2 der sogenannte Entlastungsbetrag, vorgesehen. Sie erhalten auf Nachweis eine monatliche zweckgebundene Kostenerstattung. Bei Pflegegrad 2 wird z.B. für den Einkaufsdienst, stundenweise Betreuung oder Begleitservice bezahlt, wenn die Tätigkeit von einer dafür anerkannten Einrichtung erbracht wird. Die Zulassung eines Anbieters für Entlastungsleistungen erfolgt durch die Pflegekasse. Dies können z.B. Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen oder auch manche Pflegeagenturen für die Vermittlung von Pflegekräften für die häusliche Pflege sein. Bitte prüfen Sie als pflegende Angehörige deren Zulassung vor der Beauftragung.

Pflegegrad 2: Leistungen (zusammengefasst)

Folgende Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 2: 

PFLEGEGRAD 2 - Leistungstabelle

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 

Diese Leistungen erhalten Sie ab dem Pflegegrad 2 (Früher Pflegestufen) Den Leistungsumfang entnehmen Sie am einfachsten der Tabelle. 

Leistungen bei Pflegegrad 2 (§28a SGB XI)Betrag
monatlichen Leistungen
Pflegegeld bei häuslicher Pflege316 €
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege724 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 €
Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel25 € Zuzahlung
TagespflegeBis zu 689 €
Kurzzeitpflege dazu bis zu 1.612 Euro falls diese nicht durch Pflegeersatzleistung verbraucht wurde1.774 € (+1.612 €)
Wohngruppenzuschlag214 €
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden)bis 125 €
vollstationäre Pflegeleistung770 € *zzgl. Leistungszuschlag
einmalige Leistungen
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen)2.500 € / 10.000 €
Wohnumfeld verbessernde Maßnahme Wohnung / Wohngruppe (pro Maßnahme)bis 4.000 € / 16.000 €

Wie erhält man einen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad muss man bei der Pflegeversicherung beantragen. Festgestellt wird der Pflegegrad durch Gutachter des medizinischen Dienstes oder MedicProof. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Gutachter der MedicProof im Auftrag der privaten Krankenversicherungen tätig. Das Gutachten hat das Ziel, das Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen festzustellen. Der Pflegegrad wird nach einem festgelegten Punktesystem ermittelt. Dabei gilt, je weniger Punkte umso geringer ist der festgestellte Pflegegrad. Die Menge der Punkte richtet sich nach dem Maß des Hilfebedarfs. Bei der Feststellung von Pflegegrad 2 werden mindestens 27 und maximal 47,4 Punkte erteilt. (Quelle: §15 SGB XI)

Pflegeleistungen & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Ab wann erhält man Pflegeleistungen?

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse entsteht erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse ist, dass Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung bezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf ist dieser Nachweis durch mindestens ein Elternteil zu erbringen.

Pflegegrad 2 - Voraussetzungen für häusliche Pflege und Pflegesachleistungen

Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 2 

Zur Feststellung des Pflegegrades werden 6 Lebensbereiche unterschiedlich gewichtet und bewertet. Grundsätzlich stellen sich die Gutachter die Frage: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Hilfe? Dabei wird im Wesentlichen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag bewertet. Im Ergebnis liefert das Gutachten des medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, ob und wenn ja welcher der 5 Pflegegrade zutreffend ist. Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige mit mindestens 27 und weniger als 47,5 Punkten im Pflegegutachten. 

PFLEGEGRAD 2 - Kriterien

Welche Kriterien werden bei der Feststellung des Pflegegrad 2 bewertet?

Auch bei der Feststellung des Pflegegrad 2 werden die 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Die Lebensbereiche werden in insgesamt 6 „Module“ mit definierten Fähigkeiten unterteilt. Dabei wird das Maß der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person im jeweiligen Modul nach festgelegten Kriterien beurteilt.

Wie erfolgt die Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben bei weiter fortschreitender erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und er Erweiterung der Einschränkung in Alltag den Bedarf zur Erhöhung vom Pfleggrad. Zur Höherstufung von Pflegegraden ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Im Vorfeld ist es in jedem Fall sinnvoll, neben einer neuen Beratung auch eine neue Pflegebegutachtung anzufordern. Für alle Personen, deren Pflege zu Hause erfolgt und die Pflegegeld erhalten, ist die Pflegeberatung sogar verpflichtend. Ihre Leistung ist kostenfrei und sie klärt die Möglichkeiten für eine Höherstufung des Pflegegrades.

inkrafttreten Kurzzeitpflege. Anspruch des Pflegegrads

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten auf Grund der erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Leistung erfolgt rund um die Uhr in zugelassenen Pflegeheimen in vollstationärer Unterbringung. Sie tritt ein bei einer Krise in der häuslichen Pflege oder in Folge eines Krankenhausaufenthaltes. Durch die Pflege in Kurzzeit kann die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld vorbereitet werden und im Fall einer Krise nach deren Bewältigung wieder aufgenommen werden.

Anlaufstellen bei individuellen Fragen zu Ihrem Pflegegrad 

Gut zu wissen: Die wohl wichtigste Anlaufstellen nach Paragraph 7a SGB XI sind die Pflegestützpunkte. Zertifizierte Pflegeberater sind Spezialisten, die sich Ihrem Pflegefall sachkundig annehmen.  

Sachsen-Anhalt hat übrigens keine Pflegestützpunkte. Dort finden Sie die Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung und in Bayern gibt es die Pflegestützpunkte, als auch die Fachstellen für pflegende Angehörige.   

Im Falle einer privaten Krankenversicherung stehen Ihnen die Experten der compass private Pflegeberatung GmbH zur kostenlosen Beratung zur Verfügung. 

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2?

Der Zuschuss für die Wohnraumanpassung beträgt 4.000 Euro je Einzelmaßnahme

Ein Beispiel: Reduzieren sich beispielsweise die Fähigkeiten Treppen zu steigen und alleine zu Duschen zeitgleich und die Umbaumaßnahmen oder die Anaschaffung eines Treppenliftes erfolgen zeitgleich dann besteht der Anspruch nur einmal, weil die Maßnahme gleichzeitig durchgeführt wurde. Man sollte die Ausführung der Maßnahmen also teilen. 

Die Anpassung von Wohnraum ist bei Menschen mit Pflegegraden wichtig, um die Unterstützung durch Pflegepersonen zu erleichtern und weiter zu Hause zu leben. Die Wohnraumanpassung ist auch sinnvoll, wenn die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit von Betroffenen nur in geringem Umfang bestehen und Versicherte darüber hinaus nur wenig Anspruch auf Leistung aus der Pflegeversicherung haben. 

Was zählt zu Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern? 

Menschen mit Pflegegraden (früher Pflegestufen) erhalten Unterstützung für Umbaumaßnahmen und auch für technische, fest verbaute Hilfsmittel. 

Das Ziel der Zuschüsse ist Pflegebedürftigen die Umstellung auf die neue Lebenssituation zu erleichtern und die selbständige Alltagstauglichkeit zu erhöhen oder zu erhalten. Die Unterstützung ist eine große Hilfe bei der Finanzierung der Kosten und erleichtert das Leben im eigenen Heim erheblich. Und das Beste: Sie erhalten von den Kassen die Mittel bereits ab dem Pflegegrad 2. Ein höherer Pflegegrad ist also nicht erforderlich – es genügt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 

Beispiele sind: Badumbau, Treppenlift 

Pflegegrad 2 - Widerspruch gegen MDK

Kann ich Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen? 

Selbstverständlich können Sie gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen. Er muss allerdings nicht an den MDK gerichtet sein, sondern an den Versicherer oder die Krankenkasse, die die Entscheidung zur Ablehnung getroffen hat. Er muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt werden. In jedem Fall muss er in Schriftform erfolgen und kann frei formuliert sein. Empfehlenswert ist das Ergebnis der Begutachtung mit dem Hausarzt/Ärztin zu besprechen. Gemeinsam kann das Ergebnis besser beurteilt werden 

Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden – es ist aber sicher hilfreich. 

Hier ein möglicher Ablauf eines Widerspruchs: 

  • Entscheidung erhalten Frist zum Widerspruch 1 Monat 

  • Entscheidung gemeinsam mit Hausarzt prüfen 

  • Widerspruch begründet einlegen 

  • Kasse prüft Widerspruch der pflegebedürftigen Person. Unter Umständen wird in einem neuen Begutachtungsassessment festgestellt, ob der Widerspruch begründet ist. 

  • Wenn ein Leistungsanspruch erkannt wird werden Sie die Leistung erhalten 

  • Wenn die Kasse bei Ihrer Auffassung bleibt, wird der Widerspruch abgelehnt 

  • Sie entscheiden nun, ob Sie gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht Klage einlegen 

Pflegegrad 2 - Pflegebegutachtung

Welche Kriterien werden für die Pflegebegutachtung beachtet?

Bei der Begutachtung durch die Fachkräfte vom medizinischen Dienst der Krankenkassen oder durch MedicProof bei privaten Krankenversicherungen werden die nachstehenden Kriterien in einem Punktesystem bewertet. Im Ergebnis erfolgt die Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertet werden: 

  • Modul 1 Mobilität 

  • Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 

  • Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. 

  • Modul 4 Selbstversorgung. 

  • Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. 

  • Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. 

Vorgehensweise nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) 

Das NBA ist die Grundlage, um den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen. 

Erfahrene Fachkräfte vom MDK (med. Dienst der Krankenkassen) oder von Mediproof GmbH erstellen bei einem Ortstermin ein Gutachten. Dabei prüfen Sie den Umfang der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeit sich in den festgelegten 6 Modulen der Lebensbereiche ohne Hilfe von außen zurecht zu finden. 

Alle sechs Module werden während des Gutachtertermins einzeln überprüft. Die Gutachter vergeben in jedem Modul Punkte:  Je weniger Selbstständigkeit in einem Bereich noch vorhanden ist, desto höher ist die Punktzahl. Die Ergebnisse sind entsprechend gesetzlich vorgegebener Gewichtung addiert und ergeben eine Gesamtsumme. 

Die Summe der Punkte ist für die Pflegeversicherung die Grundlage zur Einordnung in einen der fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen). 

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche beim zweiten Pflegegrad 

Eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI durch zuständige Krankenkasse oder Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin mit einem/r Berater/in vor. Sie sollten zertifiziert sein und mit den Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen haben.  

Pflegegrad 2 - Wohngruppenförderung

Förderung von Wohngruppen beim zweiten Pflegegrad

Ein noch recht neuer Trend sind ambulante Wohngruppen oder auch Senioren-WGs. Wenn Pflegebedürftige sich dafür entscheiden, werden sie von der Pflegekasse auch dabei unterstützt. Pflegekassen übernehmen für bis zu 4 Bewohner einer solchen WG einen Einrichtungszuschuss von jeweils 2500€. Dieser Zuschuss ist einmalig und auf maximal 10.000€ je Wohngruppe begrenzt. 

Wird eine gemeinsame Organisationskraft durch die Bewohner/innen beschäftigt, kann für jeden Bewohner/in, für maximal vier, ein Zuschuss in Höhe von 214 Euro monatlich gewährt werden. Oft sind diese Kräfte auch Pflegekräfte.

Wie viel Euro pro Monat Leistung beim zweiten Pflegerad?

  • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr

  • Vollstationäre Pflege 770 Euro pro Monat

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro pro Monat

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

Die Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen ab dem zweiten Pflegegrad angeboten. Pflegebedürftigen steht 1612 Euro pro Monat zum Beispiel für Pflegekräfte zur Verfügung.

Pflegegrad 2 - Hausnotruf

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für einen Hausnotruf? 

Ja, der Zuschuss für den Hausnotruf beträgt maximal 25,50 Euro im Monat. In gibt es schon ab dem Pflegegrad 1.

Ab wann erhält man Pflegeleistungen? 

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse entsteht erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Voraussetzung für Leistungen für die Pflege aus der Pflegekasse ist, dass Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung bezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf ist dieser Nachweis durch mindestens ein Elternteil zu erbringen. Außerdem starten die mesiten Leistungen bei Pflegegrad 2

Wie hoch ist der Betreuungs- und Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 für Angehörige von Pflegebedürftigen?

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie mit einem Pflegegrad über 2 monatlich 125 Euro. 

Wann erhalte ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat steht Pflegebedürftigen jeden Pflegegrads zu. Unabhängig von der Einstufung der Pflegestufe durch Pflegegutachter.

Gibt es für pflegende Angehörige Pflegekurse?

Ja, Pflegekurse werden Angehörigen kostenfrei angeboten. Paragraf 45 SGB XI ist geregelt, dass Pflegekurse unentgeltlich sind – Sie werden von der Pflegekasse finanziert. Das vermittelte Wissen über Pflege und den Umgang mit der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist wichtig – unabhängig der festgesetzten Pflegegrade.

Pflegegrad 2 - Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag und wem steht er zu? 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten auf Antrag zur Unterstützung im Alltag einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt bereits für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.  

  • Die Leistung ist zweckgebunden und wird bezahlt für pflegende Angehöriger und nahestehenden Menschen (Nachbarn oder Freunde)  

  • Der Entlastungsbetrag soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen fördern 

  • Und Pflegebedürftige bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen.  

  • Wird der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat im laufenden Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen – er kann also für ein ganzes Jahr angespart werden.  

  • Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden. 

Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden? 

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich dient der Erstattung von Aufwendungen von Pflegebedürftigen für: 

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, 

  • Leistungen der Kurzzeitpflege, 

  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder 

  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten auf Antrag den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. 

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Bei häuslicher Pflege 316 € pro Monat 

Bei Versorgung durch ambulanten Pflegedienst 724 € pro Monat

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde Anspruch auf monatlich 316 € Pflegegeld oder auf monatliche Pflegesachleistungen 724 € wenn die Versorgung durch einen professionellen, ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Es musste Schwerpflegebedürftigkeit vorliegen. Zur Vorlage von Pflegestufe 2, der Schwerpflegebedürftigkeit war musste diese Kriterien erfüllt sein: „Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist“ Die Pflegestufen wurden zum 01. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt.

Mindestens 10 Stunden.

Die pflegende Person muss mindestens eine oder mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Der Pflegeumfang muss mindestens 10 Stunden betragen und mindestens an zwei Tagen pro Woche ausgeübt werden. Sie dürfen darüber hinaus noch maximal 30 Stunden zusätzlich arbeiten.

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause wohnen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Sie haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich. Wichtig ist, dass die Entlastungsleistung im jeweiligen Bundesland qualifiziert ist.

Die betroffene Person ist bei Pflegegrad 2 hat im Alltag erhebliche eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegebedürftige, mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit . Der Pflegebedarf muss mindestens 27 Punkte erreichen.

Grundsätzlich besteht für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat anzusparen. Das ergibt zusätzlich 1.500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag unterstützt die Bewältigung der Pflege und kann zur Finanzierung der Pflege mit genutzt werden.  

Bei der Feststellung des Pflegegrades und damit dem Umfang der erforderlichen Pflege, gewichtet und bewertet der medizinische Dienst der Krankenversicherung 6 Lebensbereiche unterschiedlich. Grundsätzlich stellen sich die Gutachter die Frage: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Hilfe und Pflege? Wie weit ist der Verlust von Fähigkeiten fortgeschritten und welche Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu. Im Ergebnis liefert das Gutachten vom medizinischen Dienst oder MedicProof eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, ob und wenn ja welcher der 5 Pflegegrade zutreffend und in welchem Umfang Leistung für die Pflege erforderlich ist. 

Wenn die bei Pflegerad 2 erbrachten Pflegemaßnahmen nicht ausreichen, sollte darüber nachgedacht werden die Leistung der Pflegekasse für einen zugelassenen, professionellen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Außerdem leistet die Pflegeversicherung Unterstützung an Wohngruppen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit. 

Sie werden mit einem monatlichen Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro unterstützt. Zusätzliche gibt es zur Wohnraumanpassung einen Zuschuss je Einzelmaßnahme in Höhe von 4.000 Euro. 

Ja, Pflegebedürftige erhalten Leistung für die Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim Pflegegrad 2. 

Bei Pflegegrad 2 neben 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese ärztlich verordnet sind.

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Joachim Farkas

Redakteur bei senioren-checker.de

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