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Kategorie: Pflegegrade

Die 5 Pflegegrad im Überblick
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Pflegegrad: Die 5 Pflegegrade im Überblick

Die Ermittlung des Pflegegrades richtet sich nach dem Umfang des Unterstützungsbedarfs in den 6 definierten Lebensbereichen. Sie sind in Module unterteilt und beschrieben. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch ein Gutachten nach den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes gemäß SGB XI. 

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Pflegegrad 3 - Anspruch, Geld & Leistung
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Pflegegrad 3 – Anspruch, Geld & Leistung

Betroffene Menschen erhalten Pflegegrad 3, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten den Alltag vollständig zu bewältigen besteht. Sie erhalten Leistungen aus der Pflegekasse. 

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade war am 1.1.2022. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick welche Leistungen als Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind. 

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Pflegegrad 2 - Voraussetzungen, Geld & Leistungen 
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Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Geld & Leistungen 

Kurz gesagt erhalten Menschen Pflegegrad 2, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Leistungen aus der Pflegekasse.

Pflegegrade gibt es seit 1.1.2022. Davor hieß es Pflegstufen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick welche Leistungen als Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind.

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Pflegegrad 1 - Geld & Leistungen
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Pflegegrad 1 – Geld & Leistungen

Kurz gesagt erhalten Menschen im Pflegegrad 1, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit haben bereits Leistungen aus der Pflegekasse. Pflegegrade gibt es seit 1.1.2022. Davor hieß es Pflegestufen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick welche Leistungen als Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind. Soviel schon vorab: Es besteht trotz einem ersten Pflegegrad noch kein Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und auch die Kurzzeitpflege können betroffene des Pflegegrades 1 noch nicht in Anspruch nehmen.

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