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Gesetzliche Pflegeversicherung

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Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, auch Soziale Pflegepflichtversicherung genannt, wurde 1995 eingeführt. Sie gilt als fünfte Säule im Sozialversicherungssystem von Deutschland. Gesetzlich Versicherte, abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und Rentner sind automatisch in der Pflegepflichtversicherung der jeweiligen Krankenkasse mitversichert. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sollen eine Basisleistung sein, sie können durch private Pflegezusatzversicherungen, die individuell abzuschließen sind, erweitert werden.

Deckungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung können durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung weitgehend geschlossen werden.

Die Versicherungspflicht betrifft auch Beamte, Selbständige und Freiberufler – Personenkreise, die zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung selbst wählen können und grundsätzlich von der Verpflichtung zur Rentenversicherung frei sind. Auch dieser Personenkreis muss eine Pflegeversicherung haben.

Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert sich über einen einheitlichen Beitragssatz. Er beträgt seit 1.1.2019 3,05% vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente. Der gesetzliche Beitrag. Wird jedoch maximal. Der Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung ermittelt, der sich jährlich erhöht. Beitragsfrei. Mitversichert. Sind Familienangehörige, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Quelle: 
GKV Spitzenverband – letzter Abruf 19.03.2023

Übersicht über alle Leistungen der Pflegeversicherung seit 2022

Pflegesachleistung mtl.316 €545 €728 €901 €
724 €1363 €1693 €2095 €
Pflegeberatung+++++
Beratung zu Hause+halbj.halbj.viertelj.viertelj.
Pflegekurse+++++
Tages- und Nachtpflege689 €1298 €1612 €1995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Verhinderungspflege jähr. / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
Kurzzeitpflege jähr. / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
Kombinationsleistungmöglichmöglichmöglichmöglich
Umwandlung 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag290 €545 €677 €838 €
Zusätzl. Lstg. in ambulant betreuten Wohngruppen214 €214 €214 €214 €214 €
Pflegehilfsmittel40 €40 €40 €40 €40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA50 €50 €50 €50 €50 €
Technische Pflegehilfsmittel+++++
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßn.4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen++++
Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung++++
Vollstationäre Pflege125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Pflege in vollst. Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen266 €266 €266 €266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen+++++

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung

Die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung besteht für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner. Familienangehörige. Sind Beitragsfrei mitversichert, wenn? Ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht für alle. Beamte, Selbständige und Freiberufler können einer privaten Krankenversicherung beitreten. Gleiches gilt für abhängig Beschäftigte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Für diesen Personenkreis bieten die privaten Krankenversicherer ebenfalls die Pflegeversicherung an . Deren Leistung entspricht. Der Pflichtversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Grundsicherung. Sie übernimmt unterstützende Hilfeleistungen. Im Pflegefall bestehen trotz der Pflegepflichtversicherung deutliche Deckungslücken und damit erhebliche finanzielle Risiken.

Joachim Farkas
Joachim Farkas

Redakteur bei senioren-checker.de

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