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Pflegegrad 3 – Anspruch, Geld & Leistung

Betroffene Menschen erhalten Pflegegrad 3, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten den Alltag vollständig zu bewältigen besteht. Sie erhalten Leistungen aus der Pflegekasse.  Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade war am 1.1.2022. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick welche Leistungen als Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind. 
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Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 3 Definition (früher Pflegestufe 3)

Pflegegrad 3: Definition 

Die Feststellung von Pflegegrad 3 erfolgt bei erheblichen Einschränkungen der betroffenen Personen, wenn sie Ihren Alltagsleben nicht vollständig und / oder uneingeschränkt allein bewältigen können und Unterstützung benötigen. Die gesetzliche Grundlage für die Definition findet sich im Pflegestärkungsgesetzgesetz (PSG II).  

Pflegegrad 3 bekommen die pflegebedürftigen Personen, wenn das Pflegegutachten eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bescheinigt. Das Ergebnis vom Pflegegutachten des medizinischen Dienstes (GKV-Versicherte) oder von MedicProof (PKV-Versicherte) muss über 47,5 und unter 70 Punkten liegen.

Pflegegrade - Pflegegrad 3 Leistungen & Pflegegeld

Pflegegrad 3: welche Leistungen und Voraussetzungen?  

Die Pflegeversicherung sieht Leistungen im Pflegegrad 3 ab der Feststellung einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag vor. Die nachstehenden Leistungen geben Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 3 

Hat der medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt, dass die Vorgaben für Pflegegrad 3 erfüllt sind, stellt sich die Frage nach dem Umfang der Pflegleistungen. Das Pflegestärkungsgesetz brachte hier Erleichterungen. Die Pflegekasse sieht Pflegegeld und Sachleistungen ab der Feststellung einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei Pflegegrad 3 vor. 

Zusätzlich bietet die gesetzliche Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad ein kostenfreies Beratungsangebot und Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Die Kurse bieten eine gute Grundlage zum Umgang mit Pflegebedürftigkeit schon bei Pflegegrad 1 und natürlich auch bei Pflegegrad 3 und auch darüber hinaus gehendem Pflegegrad und sind sehr empfehlenswert. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen die die Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 3.  

Die Pflegekasse leistet bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zusätzlich unterstützt das System mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen und stellt zur Wohnraumanpassung je Einzelmaßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung.  

Außerdem bezahlt die Pflegekasse seit der Einführung vom Pflegestärkungsgesetz betroffenen Versicherten Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich.

Weiter haben die Versicherten im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Recht auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro im Monat und sehen für einen Hausnotruf eine Leistungshöhe von bis 25,50 Euro pro Monat vor.  

In Summe sind die Leistungen eine echte Unterstützung von Versicherten schon ab dem Pflegegrad 3 und leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Selbständigkeit von Menschen. Weil die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf die Zuschüsse der Pflegekasse hat, sollten sie in jedem Fall abgerufen werden. Häufig gibt es Pflegepersonen aus dem direkten Umfeld denen man so Ihre Pflegleistungen vergüten kann.  

Zusätzlich ist natürlich auch für Personen ab Pflegegrad 3 der sogenannte Entlastungsbetrag, vorgesehen. Sie erhalten auf Nachweis eine monatliche zweckgebundene Kostenerstattung. Bei Pflegegrad 3 wird z.B. für den Einkaufsdienst, stundenweise Betreuung oder Begleitservice bezahlt, wenn die Tätigkeit von einer dafür anerkannten Einrichtung erbracht wird. Die Zulassung eines Anbieters für Entlastungsleistungen erfolgt durch die Pflegekasse. Dies können z.B. Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen oder auch manche Pflegeagenturen für die Vermittlung von Pflegekräften für die häusliche Pflege sein. Bitte prüfen Sie als pflegende Angehörige deren Zulassung vor der Beauftragung. 

Welche Leistungen kann ich mit Pflegegrad 3 beantragen?

Leistungen bei Pflegegrad 3:  

  • Pflegegeld  

  • Pflegesachleistungen  

  • Tages- und Nachtpflege  

  • Kurzzeitpflege  

  • Verhinderungspflege  

  • Voll-Stationäre Pflege

Pflegegrad 3: Pflegegrad 3 Leistungen in der Leistungstabelle

Leistungstabelle (Zeitaufwand)

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3  

Diese Leistungen erhalten Sie ab dem Pflegegrad 3 (früher Pflegestufen)

Leistungen bei Pflegegrad 3 (§28a SGB XI)Betrag
monatliche Leistungen
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (durch Angehörige)545 Euro
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege)1363 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 Euro
Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel25 Euro
Tagespflege / NachtpflegeBis zu 1298 Euro
Kurzzeitpflege dazu bis zu 1.612 Euro, falls diese nicht durch Pflegeersatzleistung verbraucht wurde1.774 Euro (+1.612 Euro)
Wohngruppenzuschlag214 Euro
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden)bis 125 Euro
vollstationäre Pflegeleistung1262 Euro *zzgl. Leistungszuschlag
einmalige Leistungen
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen)2.500 Euro / 10.000 Euro
Wohnumfeld verbessernde Maßnahme Wohnung / Wohngruppe (pro einzeln durchgeführter Maßnahme!)bis 4.000 Euro / 16.000 Euro

Wie erhält man einen Pflegegrad? 

Pflegegrad muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Festgestellt wird der Pflegegrad durch Gutachter des medizinischen Dienstes oder MedicProof. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Gutachter der MedicProof im Auftrag der privaten Krankenversicherungen tätig. Das Gutachten hat das Ziel, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen Menschen festzustellen. Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem ermittelt. Grundlage für die Einstufung ist die Richtlinie des GKV- Spitzenverbandes. Dabei gilt, je weniger Punkte umso geringer der festgestellte Pflegegrad. Die Menge der Punkte richtet sich nach dem Maß des Hilfebedarfs. Bei der Feststellung von Pflegegrad 3 werden mindestens 47,5 und maximal 70 Punkte erteilt. (Quelle: §15 SGB XI) Gutachter entscheiden nicht über einen Antrag auf Pflegeleistungen. Sie geben der Pflegekasse im Ergebnis Ihres Gutachtens lediglich eine Empfehlung. 

Pflegeleistungen

Ab wann erhält man Pflegeleistungen? 

Wichtig: Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegekasse entstehen erst ab dem Tag der Antragstellung auf Pflegeleistungen . Neben der Empfehlung durch den MDK oder MediProof ist die Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse, dass Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung bezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf ist dieser Nachweis durch mindestens ein Elternteil zu erbringen. 

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 3  

Zur Feststellung des Pflegegrades werden 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Grundsätzlich stellen sich Gutachter die Frage: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Hilfe? Dabei wird im Wesentlichen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag bewertet. Im Ergebnis liefert das Gutachten des medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, ob und wenn ja welcher, der 5 Pflegegrade zutrifft. Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige mit mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkten im Pflegegutachten.  

Kriterien in der Pflege für Pflegegrad 3

Pflegegrad 3: Kriterien

Welche Kriterien werden bei der Feststellung des Pflegegrads 3 bewertet? 

Auch bei der Feststellung des Pflegegrad 3 werden die 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Die Lebensbereiche werden in insgesamt 6 „Module“ mit definierten Fähigkeiten unterteilt. Dabei wird das Maß der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person im jeweiligen Modul nach festgelegten Kriterien beurteilt. 

Wie erfolgt die Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4? 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben bei weiter fortschreitenden schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und er Erweiterung der Einschränkung in Alltag den Bedarf zur Erhöhung vom Pfleggrad. Zur Höherstufung von Pflegegraden ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Es ist sinnvoll, neben einer neuen Beratung, eine neue Pflegebegutachtung anzufordern. Für alle Personen, deren Pflege zu Hause erfolgt und Pflegegeld erhalten, ist die Pflegeberatung sogar verpflichtend. Ihre Leistung ist kostenfrei und klärt die Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades. 

Pflege: Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3  

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten auf Grund der schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit Anspruch auf einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Die Leistung erfolgt rund um die Uhr in zugelassenen Pflegeheimen in vollstationärer Unterbringung. Sie tritt ein bei einer Krise in der häuslichen Pflege oder in Folge eines Krankenhausaufenthaltes. Durch die Pflege in Kurzzeit kann die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld vorbereitet werden und im Fall einer Krise nach deren Bewältigung wieder aufgenommen werden. Die Leistung beträgt maximal 1774 Euro für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. 

Anlaufstellen bei individuellen Fragen zu Ihrem Pflegegrad  

Gut zu wissen: Die wohl wichtigste Anlaufstellen nach Paragraph 7a SGB XI sind die Pflegestützpunkte. Zertifizierte Pflegeberater sind Spezialisten, die sich Ihrem Pflegefall sachkundig annehmen.   

Sachsen-Anhalt hat übrigens keine Pflegestützpunkte. Dort finden Sie die Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung und in Bayern gibt es die Pflegestützpunkte, als auch die Fachstellen für pflegende Angehörige.    

Im Falle einer privaten Krankenversicherung stehen Ihnen die Experten der compass private Pflegeberatung GmbH zur kostenlosen Beratung zur Verfügung.  

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3 und was zählt zu Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern?  

Der Zuschuss für die Wohnraumanpassung beträgt 4.000 Euro je Einzelmaßnahme.  

Ein Beispiel: Es ist nicht mehr möglich Treppen zu steigen und alleine zu Duschen. Erfolgen nun Umbaumaßnahmen und die Anschaffung eines Treppenliftes zeitgleich dann besteht der Anspruch nur einmal, weil die Maßnahme gleichzeitig durchgeführt wurde. Man sollte die Ausführung der Maßnahmen also teilen.  

Die Anpassung von Wohnraum ist bei der Einstufung in Pflegegrad 3 wichtig, um die Unterstützung durch Pflegepersonen zu erleichtern und die Gestaltung des Alltagslebens zu erleichtern. Die Wohnraumanpassung ist auch sinnvoll, wenn die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit von Betroffenen nur in geringem Umfang bestehen und Versicherte darüber hinaus nur wenig Anspruch auf Leistung aus der Pflegeversicherung haben.  

Personen mit Pflegegraden (früher Pflegestufen) erhalten Unterstützung für Umbaumaßnahmen und auch für technische, fest verbaute Hilfsmittel.  

Das Ziel der Zuschüsse ist Pflegebedürftigen die Umstellung auf die neue Lebenssituation zu erleichtern und die selbständige Alltagstauglichkeit zu erhöhen oder zu erhalten. Die Unterstützung ist eine große Hilfe bei der Finanzierung der Kosten und erleichtert das Leben im eigenen Heim erheblich. Und das Beste: Sie erhalten von den Kassen die Mittel bereits ab dem Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad ist also nicht erforderlich.

Beispiele sind: Badumbau, Treppenlift  

Pflegegrad 3 -Widerspruch MDK

Kann ich Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen?  

Selbstverständlich können Sie gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen. Er muss allerdings nicht an den MDK gerichtet sein, sondern an den Versicherer oder die Krankenkasse, die die Entscheidung zur Ablehnung getroffen hat. Er muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt werden. In jedem Fall muss er in Schriftform erfolgen und kann frei formuliert sein. Empfehlenswert ist das Ergebnis der Begutachtung mit dem Hausarzt/Ärztin zu besprechen. Gemeinsam kann das Ergebnis besser beurteilt werden  

Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden – es ist aber sicher hilfreich.  

Hier ein möglicher Ablauf eines Widerspruchs:  

  • Entscheidung erhalten Frist zum Widerspruch 1 Monat  

  • Entscheidung gemeinsam mit Hausarzt prüfen  

  • Widerspruch begründet einlegen  

  • Kasse prüft Widerspruch der pflegebedürftigen Person. Unter Umständen wird in einem neuen Begutachtungsassessment festgestellt, ob der Widerspruch begründet ist.  

  • Wenn ein Leistungsanspruch erkannt wird werden Sie die Leistung erhalten  

  • Wenn die Kasse bei Ihrer Auffassung bleibt, wird der Widerspruch abgelehnt  

  • Sie entscheiden nun, ob Sie gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht Klage einlegen 

Pflege: Kriterien für die Pflegebegutachtung

Welche Kriterien werden für die Pflegebegutachtung beachtet? 

Bei der Begutachtung durch die Fachkräfte vom medizinischen Dienst der Krankenkassen oder durch MedicProof bei privaten Krankenversicherungen werden die nachstehenden Kriterien in einem Punktesystem bewertet. Im Ergebnis erfolgt die Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertet werden:  

  • Modul 1 Mobilität  

  • Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten  

  • Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.  

  • Modul 4 Selbstversorgung.  

  • Modul 5 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.  

  • Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.  

Pflege: Begutachtungsassessment

Vorgehensweise nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA)  

Das NBA ist die Grundlage, um den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen.  

Erfahrene Fachkräfte vom MDK (med. Dienst der Krankenkassen) oder von Mediproof GmbH erstellen bei einem Ortstermin ein Gutachten. Dabei prüfen Sie den Umfang der Beeinträchtigungen und der Fähigkeit sich in den festgelegten 6 Modulen der Lebensbereiche ohne Hilfe von außen zurecht zu finden.  

Alle sechs Module werden während des Gutachtertermins einzeln überprüft. Die Gutachter vergeben in jedem Modul Punkte:  Je weniger Selbstständigkeit in einem Bereich noch vorhanden ist, desto höher ist die Punktzahl. Die Ergebnisse sind entsprechend gesetzlich vorgegebener Gewichtung addiert und ergeben eine Gesamtsumme.  

Die Summe der Punkte ist für die Pflegeversicherung die Grundlage zur Einordnung in einen der fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen).  

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 3  

Eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI durch zuständige Krankenkasse oder Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin mit einem/r Berater/in vor. Sie sollten zertifiziert sein und mit den Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen haben.   

Pflegegrad 3: Wohngruppenförderung

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 3  

Ein noch recht neuer Trend sind ambulante Wohngruppen oder auch Senioren-WGs. Wenn Pflegebedürftige sich dafür entscheiden, werden sie von der Pflegekasse auch dabei unterstützt. Pflegekassen übernehmen für bis zu 4 Bewohner einer solchen WG einen Einrichtungszuschuss von jeweils 2500€. Dieser Zuschuss ist einmalig und auf maximal 10.000€ je Wohngruppe begrenzt.  

Wird eine gemeinsame Organisationskraft durch die Bewohner/innen beschäftigt, kann für jeden Bewohner/in, für maximal vier, ein Zuschuss in Höhe von 214 Euro monatlich gewährt werden. Oft sind diese Kräfte auch Pflegekräfte. 

Pflege: Vollstationäre Pflege

Bekomme ich mit Pflegegrad 3 Leistungen für die vollstationäre Pflege?  

Ja, Pflegebedürftige erhalten Leistung für die Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim Pflegegrad 3.  

Pflege: Pflegehilfsmittel

Pflegegrad 3: Pflegehilfsmittel

Kann eine Pflegeperson mit Pflegegrad 3 Pflegehilfsmittel beziehen?  

Bei Pflegegrad 3 neben 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese ärztlich verordnet sind. 

Wieviel Euro pro Monat: Leistungen bei Pflegerad 3? 

  • Pflegegeld 454 Euro im Monat 

  • Pflegesachleistung 1.363 Euro im Monat 

  • Tages- und Nachtpflege 1298 Euro im Monat 

  • Kurzzeitpflege 1.774 Euro pro Jahr 

  • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr 

  • Vollstationäre Pflege 770 Euro im Monat 

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro im Monat 

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro im Monat 

  • Wohngruppenzuschuss 214 Euro im Monat 

  • Wohnraumanpassung 4.000 Euro pro Einzelmaßnahme 

  • Hausnotruf 25,50 Euro im Monat 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?  

Die Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen ab dem Pflegegrad 3 angeboten. Pflegebedürftige erhalten monatlich 1.612 Euro. Die 1.612 Euro können die Pflegebedürftigen bspw. für Pflegefachkräfte von Pflegediensten nutzen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?  

Ja, der Zuschuss für den Hausnotruf beträgt maximal 25,50 Euro pro Monat. Ihn gibt es schon ab dem Pflegegrad 1. 

Wie hoch ist der Betreuungs- und Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 für Angehörige von Pflegebedürftigen? 

Für Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen erhalten Sie mit einem Pflegegrad über 2 monatlich 125 Euro.  

Wann erhalte ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? 

Die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat steht Pflegebedürftigen jeden Pflegegrads zu. Unabhängig von der Einstufung der Pflegestufe durch Pflegegutachter. 

Was ist der Entlastungsbetrag und wem steht er zu?  

 Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten auf Antrag zur Unterstützung im Alltag einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt bereits für Pflegebedürftige des Pflegegrad 1.   

  • Die Leistung ist zweckgebunden und wird für pflegende Angehöriger und nahestehende Personen (Nachbarn oder Freunde) bezahlt

  • Der Entlastungsbetrag soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen fördern  

  • Und Pflegebedürftige bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen.   

  • Wird der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat im laufenden Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen – er kann also für ein ganzes Jahr angespart werden.   

  • Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.  

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,  

  • Leistungen der Kurzzeitpflege,  

  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder  

  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur täglichen Unterstützung.

Pflegegrad 3 - Fallbeispiel

Fallbeispiel: Pflegegrad 3 

Zur besseren Veranschaulichung konstruieren wir ein Fallbeispiel für einen Versicherten, der vom medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung begutachtet wurde.

Der MDK kommt im Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Einstufung nach Pflegegrad 3 berechtigt ist und entsprechende Ansprüche an die Pflegekasse bestehen. Um die Einstufung nach Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Befähigung den Alltag ohne Unterstützung von außen bewältigen zu können, vorliegen. 

Wie stellt sich diese Einschränkung im Detail dar? 

Unser Versicherter ist 73 Jahre alt. 

Herr Schmidt ist vor ca. 10 Jahren frühzeitig in Rente gegangen, weil die Erkrankung an Multipler Sklerose in Schüben fortschritt und Arbeiten nicht mehr möglich war. Zunächst kümmerte sich ein guter Freund um ihn.

Als die Einschränkungen zunahmen übernahm seine Tochter gemeinsam mit dem Nachbarn die Betreuung. Sie unterstützten Herrn Schmidt und begleiteten ihn bei Bedarf im Alltag. Gemeinsam gestalteten sie die Herausforderungen und die Pflege des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Dazu wurde Demenz festgestellt und seit ca. einem Jahr benötigte er fast täglich Unterstützung. Zur zunehmenden Demenz und der fortschreitenden Erkrankung an Multipler Sklerose kamen wachsender Kräfteverlust und kognitive und kommunikative Fähigkeiten nehmen ab. In kürzester Zeit benötigte er zunehmend Unterstützung im Alltag.

Auf Empfehlung hat die Tochter einen ambulanten Pflegedienst hinzugezogen. Der Pflegedienst regte die Begutachtung durch den MDK an, um zu prüfen ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt sind

Der Gutachter des MDK kam in den Modulen wegen der folgenden Einschränkungen zu einem Ergebnis von 67,5 Pflegepunkten und damit zu Pflegegrad 3: 

Modul 1  Mobilität

Positionswechsel im Bett, Treppensteigen und fortbewegen in der Wohnung finden überwiegend selbständig statt, das Umsetzen überwiegend unselbständig.

Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 

Die Befähigung zur zeitlichen Orientierung, Erinnerung an Wesentliche Ereignisse, Treffen von Alltagsentscheidungen, Sachverhalte verstehen, Erkennen von Risiken und Gefahren, elementare Bedürfnisse mitteilen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligung am Gespräch sind größtenteils vorhanden. 

Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Häufig festgestellt:

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

  • Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage

Selten festgestellt:

  • Nächtliche Unruhe

  • Beschädigung von Gegenständen

  • Verbale Aggression Beschimpfen

  • Bedrohen anderer Personen

  • Andere stimmliche Auffälligkeiten

  • Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen

  • Ängste

  • Sozial unangemessenes Verhalten

Modul 4 Selbstversorgung

Überwiegend selbständig:

  • Waschen des vorderen Oberkörpers

  • Körperpflege im Bereich des Kopfes

  • An- und Auskleiden des Oberkörpers

  • Waschen des Intimbereichs

Überwiegend unselbständig:

  • Duschen oder Baden einschließlich Waschen der Haare

  • An- und Auskleiden des Unterkörpers

  • Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls

Modul 5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Medikation täglich 2x

  • Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen täglich 1x

  • Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung täglich

  • Arztbesuche 2x wöchentlich

  • Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen 1x wöchentlich

  • Ausgedehnter Besuch medizinisch / therapeutischer Einrichtungen 1x wöchentlich

Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Überwiegend unselbständig:

  • Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

überwiegend selbständig

  • sich beschäftigen

  • Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

PFLEGEGRAD 3 - Häufige Fragen

Bei häuslicher Pflege 545 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde ausgeführt wird.  

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben den Anspruch auf häusliche Pflege mit monatliche Pflegesachleistungen 1363 Euro pro Monat, wenn die Versorgung durch einen anerkannten, professionellen, ambulanten Pflegedienst erfolgt. 

Pro Woche mindestens 5 Stunden im Tagesdurchschnitt.

Bei pflegende Angehörigen müssen für die Pflege im Durchschnitt an jedem Wochentag mindestens 5 Stunden Zeitaufwand haben. Davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegerische Hilfe von außen bei:

  • Körperpflege

  • Ernährung

  • Mobilität

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause wohnen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Sie haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich. Wichtig ist, dass die Entlastungsleistung im jeweiligen Bundesland qualifiziert ist. 

Eine betroffene Person, die in Pflegegrad 3 eingestuft ist, hat im Alltagsleben erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit. 

Pflegebedürftige, mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Einschränkung der Fähigkeit den Alltag alleine und ohne Hilfe von außen zu bewältigen. Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden muss das Pflegegutachten mindestens 47,5 Punkte erreichen. 

Grundsätzlich besteht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat anzusparen. Das ergibt zusätzlich 1.500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag unterstützt die Bewältigung der Pflege und kann zur Finanzierung der Pflege mit genutzt werden.   

Bei der Feststellung vom Pflegegrad und damit dem Umfang der erforderlichen Pflege, gewichtet und bewertet der medizinische Dienst der Krankenversicherung 6 Lebensbereiche unterschiedlich. Grundsätzlich stellen sich die Gutachter die Frage: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Unterstützung und Pflege? Wie weit ist der Verlust von Fähigkeiten fortgeschritten und welche Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu.

Im Ergebnis liefert das Gutachten vom medizinischen Dienst oder MedicProof eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, ob und wenn ja welcher der 5 Pflegegrade zutreffend und in welchem Umfang Leistung für die Pflege erforderlich ist.  

Wenn die bei Pflegegrad 3 erbrachten häuslichen Pflegemaßnahmen durch Familienmitglieder oder Freunde nicht mehr ausreichen, sollte darüber nachgedacht werden die Leistung der Pflegekasse für einen zugelassenen, professionellen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Außerdem leistet die Pflegeversicherung Unterstützung an Wohngruppen für Pflegebedürftige.  

Sie werden mit einem monatlichen Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro unterstützt. Zusätzliche gibt es zur Wohnraumanpassung einen Zuschuss je Einzelmaßnahme in Höhe von 4.000 Euro.  

Zur Vorlage von Pflegestufe 2, der Schwerpflegebedürftigkeit mussten diese Kriterien erfüllt sein: „Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist“ Die Pflegestufen wurden zum 01. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. 

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Joachim Farkas
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