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Leitfaden für erste Ansprechpartner bei Pflegebedarf

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Leitfaden für erste Ansprechpartner bei Pflegebedarf - senioren-checker.de

Pflegebedarf kann unvorhersehbar und spontan entstehen. Ein Unfall, ein Sturz oder ein akuter Notfall wie z.B. ein Hirnschlag oder ein Herzinfarkt lösen einen stationären Aufenthalt aus. Werden Patienten entlassen und sollten Angehörige sich zeitnah um die Betreuung kümmern. Sie sind auf der Suche nach Ansprechstationen im Pflegefall.

Angehörige fühlen sich in dieser Situation häufig überfordert und suchen nach Orientierung, um die Betreuung zu organisieren oder einen Platz in der Kurzzeitpflege oder gar im Hospiz zu finden.

Hier finden Sie einen Wegweiser für die wichtigsten Ansprechpartner im Pflegefall im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt. Weitergehende Informationen zu den einzelnen Themen erhalten Sie durch Anklicken der unterstrichenen Begriffe:

Schritt 1

Im Krankenhaus sind immer die Mitarbeiter vom sozialen Dienst erste und vor allem erfahrene Ansprechpartner. Bei Bedarf organisiert der soziale Dienst die Kurzzeitpflege. Wird im KKH der Pflegebedarf grundsätzlich festgestellt, ist eine Unterbringung im Pflegeheim zur Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen möglich.
Außerdem beantragt der soziale Dienst den Pflegegrad beim medizinischen Dienst. Ab Pflegegrad 2 besteht ein Leistungsanspruch der Pflegeversicherung auf Kurzzeitpflege.  Sie finden den Sozialdienst im Krankenhaus. Die Mitarbeiter/innen sind für die Organisation der Kurzzeitpflege und die erstmalige Beantragung eines Pflegegrades zuständig. Soziale Dienste können auch zu Möglichkeiten der häuslichen Betreuung beraten – bei Interesse fragen Sie einfach danach.

Schritt 2

Angehörige sind in Kurzzeitpflege – und nun?
Nun entscheidet sich der künftige Bedarf. Im besten Fall erholen sich die Patienten so weit, dass sie wieder selbständig ihren Alltag bewältigen können und kein weiterer Betreuungsbedarf besteht. Häufig besteht jedoch Entscheidungsbedarf und es bestehen verschiedene Optionen.
Neben der Unterbringung im Pflegeheim bestehen umfangreiche Angebote zu betreutem Wohnen im eigenen Heim durch sogenannte 24-Stunden Hilfskräfte.

Schritt 3

Wenn die Entscheidung zugunsten des Betreuten Wohnen im eigenen Heim fällt, dann beachten Sie bitte, dass für die medizinische Versorgung zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist. 24-Stunden-Hilfskräfte dürfen keine medizinischen Leistungen erbringen.

Schritt 4

Bei einer Erweiterung des Pflegebedarfs können Sie eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an den medizinischen Dienst. Sie finden Ihre Ansprechpartner unter www.medizinischerdienst.de

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