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Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige stellen meist erst im Pflegefall fest, wie teuer die Pflege von betroffenen Personen wirklich ist. Eine gute Pflegezusatzversicherung kann die Deckungslücken schließen oder sie lindern.
Unabhängig davon, ob die Pflege im Pflegeheim oder im Rahmen häuslicher Pflege erbracht wird, sind die Kosten sehr viel höher als man erwartet. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, die grundsätzlich in Deutschland verpflichtend ist, können die Kosten in der Praxis in aller Regel bei weitem nicht abdecken. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundversorgung und keine Vollkaskoversicherung, sondern eine Teilkaskoversicherung mit sehr hoher Selbstbeteiligung.
Die entstehenden Deckungslücken müssen aus dem Privatvermögen der pflegebedürftigen Personen und /oder aus dem Vermögen bzw. aus den laufenden Einkünften der Angehörigen erbracht werden. In vielen Fällen werden die oft lebenslang aufgebauten Rücklagen von Senioren aufgezehrt und Angehörige zusätzlich finanziell belastet. Neuerdings spricht der amtierende Gesundheitsminister Lauterbach offen darüber, dass auch das Erbe mit einbezogen werden sollte.
Ein Überblick über die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung einer pflegebedürftigen Person im Pflegeheim. Die Werte sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall deutlich abweichen.
Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten bei weitem nicht vollständig abdecken, haben wir für Sie die durchschnittlich entstehenden Versorgungslücken im Pflegefall ermittelt.
Pflegestufe | Pflegegeld pro Monat | tatsächlicher Bedarf | Versorgungslücke |
---|---|---|---|
I | 1.023, -EUR | 2.365, -EUR | 1.342,-EUR |
II | 1.279, -EUR | 2.795, -EUR | 1.516, -EUR |
III | 1.550, -EUR | 3.252, -EUR | 1.702, -EUR |
Die Leistung der Pflegepflichtversicherung deckt also im Durchschnitt nur die Hälfte der Kosten ab.
Für wen die Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig. Maßgeblich sind die persönliche Riskoeinschätzung und die persönlichen Vermögensverhältnisse. Auch die Fragen, ob die Beitragslast auf die Dauer (lebenslang) tragbar sein wird und ob im Erbfall möglichst das gesamte Vermögen vererbt werden soll, haben große Bedeutung.
Der private Versicherungsmarkt bietet entsprechende Angebote als Pflegezusatzversicherungen oder Pflegerentenversicherungen an. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, wie sinnvoll diese Zusatzversicherungen sind, um die Deckungslücken im Pflegeheim abzudecken und möchten so eine Hilfestellung zur Entscheidungsfindung geben. Natürlich ist diese Betrachtung eine subjektive Einschätzung des Autors und soll lediglich der Information dienen.
Vorab: Der Abschluss einer Versicherung sollte immer durch den entsprechenden Bedarf begründet sein. Die Antwort auf die Frage, ob tatsächlich Versicherungsbedarf besteht, hängt von den individuellen Risikofaktoren, deren Bewertung, vor allem aber von ihrer Vermögenssituation ab. Können Sie die Kosten eines Risikos abschätzen und sind in der Lage, diese Kosten im Bedarfsfall ohne weiteres aus ihrem Vermögen abzudecken, dann ist der Kauf einer zusätzlichen Versicherung möglicherweise gar nicht sinnvoll. Schließlich sparen Sie sich in diesem Fall die Beiträge und können die ersparten Beiträge zum weiteren Vermögensaufbau verwenden. Außerdem ist zu beachten, dass die Beiträge in allen Regeln bei den Anbietern von Pflegeversicherungen lebenslang zu bezahlen sind. Sind auch dann weiter zu bezahlen, wenn der Leistungsfall eingetreten ist und die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringt.
Fassen wir die Argumente für und gegen eine Pflegezusatzversicherung zusammen:
Diese Frage lässt sich nicht genau beantworten. Die Beiträge sind vom Alter, dem Gesundheitszustand und vor allem von der gewünschten Leistungshöhe abhängig. Es können durchaus Beiträge zwischen 50 und 150 Euro monatlich anfallen.
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird dann bezahlt, wenn die versicherte Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen oder durch Medicproof festgestellt ist. Häufig wird das volle Tagesgeld erst bei Pflegegrad 4 oder 5 bezahlt. Bei den niedrigeren Pflegraden 1-3 wird das versicherte Tagegeld nur anteilig geleistet.
Pflegetagegeld wird beim Erreichen des versicherten Pflegegrads ganz oder anteilig ausbezahlt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten bezahlt. Das Pflegegeld hingegen kommt nur für die Kosten der erbrachten Pflegeleistungen auf.
Redakteur bei senioren-checker.de
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