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Pflegezusatzversicherung

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Um ihre Anfrage seriös bearbeiten zu können, bitten wir Sie die folgenden Angaben korrekt auszufüllen. Wir sichern Ihnen den vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten zu.

Inhaltsverzeichnis

Es gibt unterschiedliche Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen

  • Pflegetagegeld
  • Pflegegeld
  • Pflegerentenversicherung

Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige stellen meist erst im Pflegefall fest, wie teuer die Pflege von betroffenen Personen wirklich ist.  Eine gute Pflegezusatzversicherung kann die Deckungslücken schließen oder sie lindern. 

Unabhängig davon, ob die Pflege im Pflegeheim oder im Rahmen häuslicher Pflege erbracht wird, sind die Kosten sehr viel höher als man erwartet. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, die grundsätzlich in Deutschland verpflichtend ist, können die Kosten in der Praxis in aller Regel bei weitem nicht abdecken. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundversorgung und keine Vollkaskoversicherung, sondern eine Teilkaskoversicherung mit sehr hoher Selbstbeteiligung. 

Die entstehenden Deckungslücken müssen aus dem Privatvermögen der pflegebedürftigen Personen und /oder aus dem Vermögen bzw. aus den laufenden Einkünften der Angehörigen erbracht werden. In vielen Fällen werden die oft lebenslang aufgebauten Rücklagen von Senioren aufgezehrt und Angehörige zusätzlich finanziell belastet. Neuerdings spricht der amtierende Gesundheitsminister Lauterbach offen darüber, dass auch das Erbe mit einbezogen werden sollte.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung im Pflegeheim?

Ein Überblick über die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung einer pflegebedürftigen Person im Pflegeheim. Die Werte sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall deutlich abweichen.

  • Heimkosten der Pflegestufe I bei 2.365, – EUR
  • Heimkosten der Pflegestufe II bei 2.795, – EUR
  • Heimkosten der Pflegestufe III bei 3.252, – EUR

Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten bei weitem nicht vollständig abdecken, haben wir für Sie die durchschnittlich entstehenden Versorgungslücken im Pflegefall ermittelt.

PflegestufePflegegeld pro Monattatsächlicher BedarfVersorgungslücke
I1.023, -EUR2.365, -EUR1.342,-EUR
II1.279, -EUR2.795, -EUR1.516, -EUR
III1.550, -EUR3.252, -EUR1.702, -EUR

Die Leistung der Pflegepflichtversicherung deckt also im Durchschnitt nur die Hälfte der Kosten ab.

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Für wen die Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig. Maßgeblich sind die persönliche Riskoeinschätzung und die persönlichen Vermögensverhältnisse. Auch die Fragen, ob die Beitragslast auf die Dauer (lebenslang) tragbar sein wird und ob im Erbfall möglichst das gesamte Vermögen vererbt werden soll, haben große Bedeutung.

Der private Versicherungsmarkt bietet entsprechende Angebote als Pflegezusatzversicherungen oder Pflegerentenversicherungen an. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, wie sinnvoll diese Zusatzversicherungen sind, um die Deckungslücken im Pflegeheim abzudecken und möchten so eine Hilfestellung zur Entscheidungsfindung geben. Natürlich ist diese Betrachtung eine subjektive Einschätzung des Autors und soll lediglich der Information dienen.

Vorab: Der Abschluss einer Versicherung sollte immer durch den entsprechenden Bedarf begründet sein. Die Antwort auf die Frage, ob tatsächlich Versicherungsbedarf besteht, hängt von den individuellen Risikofaktoren, deren Bewertung, vor allem aber von ihrer Vermögenssituation ab. Können Sie die Kosten eines Risikos abschätzen und sind in der Lage, diese Kosten im Bedarfsfall ohne weiteres aus ihrem Vermögen abzudecken, dann ist der Kauf einer zusätzlichen Versicherung möglicherweise gar nicht sinnvoll. Schließlich sparen Sie sich in diesem Fall die Beiträge und können die ersparten Beiträge zum weiteren Vermögensaufbau verwenden. Außerdem ist zu beachten, dass die Beiträge in allen Regeln bei den Anbietern von Pflegeversicherungen lebenslang zu bezahlen sind. Sind auch dann weiter zu bezahlen, wenn der Leistungsfall eingetreten ist und die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringt.

Fassen wir die Argumente für und gegen eine Pflegezusatzversicherung zusammen:

Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

  • Die Leistungen tragen dazu bei, im Pflegefall würdevoll und gut versorgt werden zu können
  • Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sichert lediglich einen Teil der entstehenden Kosten ab.  Die Deckungslücken müssen privat bezahlt werden
  • Das eigene Vermögen bleibt erhalten und die Kinder müssen sich nicht an den Kosten der Pflege beteiligen
  • Wenn die laufende Rente und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht genügen, um die Kosten zu tragen, wird im Extremfall das gesamte eigene Vermögen aufgebraucht. Danach können die Kinder zur Kasse gebeten werden und erst wenn das nicht möglich ist, springt das Sozialamt ein.

Warum ist eine eigene Pflegezusatzversicherung nicht sinnvoll?

  • Eine gute Pflegezusatzversicherung ist teuer
  • Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung sind hoch
  • Der Abschluss ist meist von den aktuellen Gesundheitsverhältnissen abhängig
  • Bei umfangreichem persönlichem Vermögen können die Kosten der Pflege meist auch ohne zusätzliche Versicherung aufgebracht werden.

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Diese Frage lässt sich nicht genau beantworten. Die Beiträge sind vom Alter, dem Gesundheitszustand und vor allem von der gewünschten Leistungshöhe abhängig. Es können durchaus Beiträge zwischen 50 und 150 Euro monatlich anfallen.

Wann wird das Pflegetagegeld gezahlt?

Das vereinbarte Pflegetagegeld wird dann bezahlt, wenn die versicherte Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen oder durch Medicproof festgestellt ist. Häufig wird das volle Tagesgeld erst bei Pflegegrad 4 oder 5 bezahlt. Bei den niedrigeren Pflegraden 1-3 wird das versicherte Tagegeld nur anteilig geleistet.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegegeld?

Pflegetagegeld wird beim Erreichen des versicherten Pflegegrads ganz oder anteilig ausbezahlt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten bezahlt. Das Pflegegeld hingegen kommt nur für die Kosten der erbrachten Pflegeleistungen auf.

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Joachim Farkas

Redakteur bei senioren-checker.de

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