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Anfang 2022 erfolgte die Umstellung von Pflegstufen auf Pflegegrade. Umgangssprachlich wird Pflegerad 4 immer noch recht häufig als Pflegestufe 4 bezeichnet.
Nachstehend erstellt senioren-checker.de einen Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 4 als Unterstützung von der Pflegekasse für die Pflege vorgesehen sind. Häufig sind diese Leistungen wesentliche Faktoren zur Unterstützung der Alltagskompetenz.
So viel schon vorab: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben im Alltag schon sehr weit fortgeschrittene Einschränkungen und eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und auch die Kurzzeitpflege können betroffene des Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 4 besteht umfangreicher Hilfsbedarf der betroffenen Personen. Die Hilfe von außen wird von Personen und/oder durch geeignete Hilfsmittel geleistet. Personen mit Pflegegrad 4 werden sowohl finanziell als auch durch Pflegesachleistungen durch die Pflegekassen unterstützt.
Auch Angehörige von pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 erhalten zielgerichtete Leistungen von den Pflegeversicherungen.
Pflegegrad 4 ersetzt die alten Begriffe der Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3.
Die Definition von Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit der betroffenen Personen, wenn sie Ihren Alltag nicht allein bewältigen können und Unterstützung benötigen. Die gesetzliche Grundlage für die Definition findet sich im Pflegestärkungsgesetzgesetz (PSG II).
Pflegegrad 4 bekommen die pflegebedürftigen Personen, wenn das Pflegegutachten eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bescheinigt. Dazu muss das Ergebnis vom Pflegegutachten des medizinischen Dienstes (GKV-Versicherte) oder von MedicProof (PKV-Versicherte) über 70 und unter 90 Punkten liegen.
Pflegegrad 4 – welche Leistungen und Voraussetzungen?
Die Pflegeversicherung sieht Leistungen im Pflegegrad 4 ab der Feststellung schwerster Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag vor. Nachstehend zeigen wir die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 4 auf. Sie bestehen aus Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 und Pflegegeld.
Hat der medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt, dass die Vorgaben für Pflegegrad 4 erfüllt sind, stellt sich die Frage nach dem Umfang der Pflegleistungen. Die Pflegekasse sieht Geldleistungen und Pflegesachleistungen ab der Feststellung der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei Pflegegrad 4 vor.
Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt Menschen mit Pflegegrad ein kostenfreies Beratungsangebot und Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Die Kurse sind die Grundlage zum Umgang mit Pflegebedürftigkeit schon ab Pflegegrad 1 und natürlich auch bei Pflegegrad 2 und auch darüber hinaus gehendem Pflegegrad.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 4 der Pflegekasse.
Die Pflegekasse leistet bei Pflegegrad 4 Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zusätzlich unterstützt das System mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen und stellt zur Wohnraumanpassung je Einzelmaßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung.
Außerdem bezahlt die Pflegekasse seit der Einführung vom Pflegestärkungsgesetz betroffenen Versicherten in Wohngemeinschaften den Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich.
Weiter haben Versicherte im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Recht auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro im Monat und sehen für einen Hausnotruf eine Leistungshöhe von bis 25,50 Euro pro Monat vor. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden gerne als Abonnement gebucht. So ist sichergestellt, das immer genügend Vorrat zu Haus ist.
In Summe sind die Leistungen eine echte Unterstützung von Versicherten mit Pflegegrad 4 und leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Selbständigkeit von Menschen. Weil die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf die Zuschüsse der Pflegekasse hat, empfehlen wir sie abzurufen. Häufig gibt es Pflegepersonen aus dem direkten Umfeld denen man mit den Geldleistungen Ihre Pflegleistungen vergüten kann.
Zusätzlich ist auch im Pflegegrad 4 der sogenannte Entlastungsbetrag, vorgesehen. Sie erhalten auf Nachweis eine monatliche zweckgebundene Kostenerstattung.
Bei Pflegegrad 4 wird z.B. für den Einkaufsdienst, stundenweise Betreuung oder Begleitservice bezahlt, wenn die Tätigkeit von einem anerkannten ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Die Zulassung eines Anbieters für Entlastungsleistungen erfolgt durch die Pflegekasse. Dies können z.B. Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen oder auch manche Pflegeagenturen für die Vermittlung von Pflegekräften für die häusliche Pflege sein. Bitte prüfen Sie als pflegende Angehörige deren Zulassung vor der Beauftragung.
Tages- und Nachtpflege
Verhinderungspflege
Stationäre Pflege
Diese Leistungen erhalten Sie ab dem Pflegegrad 4 (früher Pflegestufen)
Leistungen bei Pflegegrad 4 (§28a SGB XI) | Betrag |
---|---|
monatliche Leistungen | |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (durch Angehörige) | 728 Euro |
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege) | 1693 Euro |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro |
Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel | 25 Euro |
Tagespflege / Nachtpflege | Bis zu 1612 Euro |
Kurzzeitpflege dazu bis zu 1.612 Euro, falls diese nicht durch Pflegeersatzleistung verbraucht wurde | 1.774 Euro (+1.612 Euro) |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro |
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden) | bis 125 Euro |
vollstationäre Pflegeleistung | |
1775 Euro *zzgl. Leistungszuschlag | |
einmalige Leistungen | |
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen) | 2.500 Euro / 10.000 Euro |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahme Wohnung / Wohngruppe (pro einzeln durchgeführter Maßnahme!) | bis 4.000 Euro / 16.000 Euro |
Ein Pflegegrad wird der Pflegeversicherung beantragt. Die Feststellung eines Pflegegrads erfolgt durch Gutachter des medizinischen Dienstes oder MedicProof. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Gutachter der MedicProof im Auftrag der privaten Krankenversicherungen tätig. Das Gutachten hat das Ziel, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen festzustellen. Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem auf der Grundlage der Richtlinie des GKV- Spitzenverbandes.
Dabei gilt, je weniger Punkte umso geringer der festgestellte Pflegegrad. Die Menge der Punkte richtet sich nach dem Maß des Hilfebedarfs. Bei der Feststellung von Pflegegrad 4 werden mindestens 70 und weniger als 90 Punkte erteilt. (Quelle: §15 SGB XI) Gutachter entscheiden nicht über einen Antrag auf Pflegeleistungen, sondern geben der Pflegekasse die Empfehlung.
Wichtig: Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse entstehen erst ab dem Tag der Antragstellung auf Pflegeleistungen . Neben der Empfehlung durch den MDK oder MediProof ist die Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse, dass Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung bezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf ist dieser Nachweis durch mindestens ein Elternteil zu erbringen.
Zur Feststellung des Pflegegrades werden 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Gutachter fragen: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Hilfe? Im Wesentlichen wird die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag bewertet. Das Gutachten des medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF liefert eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, welcher, der 5 Pflegegrade zutrifft. Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige mit mindestens 70 und weniger als 90 Punkten im Pflegegutachten.
Auch bei der Feststellung des Pflegegrad 4 werden die 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Die Lebensbereiche werden in insgesamt 6 „Module“ mit definierten Fähigkeiten unterteilt. Dabei wird das Maß der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person im jeweiligen Modul nach festgelegten Kriterien beurteilt. Siehe 6 Module
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Bei häuslicher Pflege 545 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde ausgeführt wird.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 4 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen 1363 Euro pro Monat, wenn die Versorgung durch einen anerkannten, professionellen, ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Zur Vorlage von Pflegestufe 2, der Schwerpflegebedürftigkeit mussten diese Kriterien erfüllt sein: „Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist“ Die Pflegestufen wurden zum 01. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Sie entspricht heute weitgehend dem Pflegegrad 4 und damit der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung ist ein Pflegetagebuch eine große Hilfe. Protokollieren Sie nach den Modulen der 6 Lebensbereiche Ihre Wahrnehmungen und den Umfang der Pflege- bzw. Hilfeleistungen, die Sie für Ihre/n Angehörige/r leisten. Durch das regelmäßige erfassen erstellen Sie ein glaubwürdiges Protokoll für die Gutachterinnen/achter und unterstützen dabei den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Seit 2017 wird der Pflegegrad über das Punkteverfahren ermittelt.
Davor war es nach dem Zeitaufwand bemessen, der für die Pflege aufgewandt werden musste.
Bei Pflegestufe 3 waren es pro Woche mindestens 6 Stunden im Tagesdurchschnitt.
Pflegende Angehörige mussten für die Pflege im Durchschnitt an jedem Wochentag mindestens 6 Stunden Zeitaufwand haben. Davon müssen mindestens 5 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegerische Hilfe von außen bei:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause wohnen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Sie haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich. Die Entlastungsleistung muss von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Der Pflegebedürftige hat eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Einschränkung der Fähigkeit den Alltag allein und ohne Hilfe von außen zu bewältigen. Um in Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss das Pflegegutachten mindestens 70 Punkte erreichen.
Grundsätzlich besteht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat anzusparen. Das ergibt zusätzlich 1.500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag unterstützt die Bewältigung der Pflege und kann zur Finanzierung der Pflege mit genutzt werden.
Zur Feststellung vom Pflegegrad und dem Umfang der erforderlichen Pflege, werden 6 Lebensbereiche unterschiedlich. gewichtet. Die Fachkräfte fragen: Was kann die betroffene Person und wo braucht sie Hilfe und Pflege? Wie weit ist der Verlust von Fähigkeiten fortgeschritten und welche Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu.
Im Ergebnis liefert das Gutachten eine Empfehlung an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung, welcher der 5 Pflegegrade zutreffend und in welchem Umfang Leistungen für die Pflege erforderlich sind.
Wenn bei Pflegegrad 4 die häuslichen Pflegemaßnahmen durch Angehörige oder Freunde nicht mehr ausreichen, kann darüber nachgedacht werden, Leistung der Pflegekasse für einen zugelassenen, professionellen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Außerdem leistet die Pflegeversicherung Hilfe an Wohngruppen für Pflegebedürftige.
Um ihre Anfrage seriös bearbeiten zu können, bitten wir Sie die folgenden Angaben korrekt auszufüllen. Wir sichern Ihnen den vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten zu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten auf Grund der schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Die Leistungen erfolgen für stationäre Pflege rund um die Uhr in zugelassenen Pflegeheimen. Kurzzeitpflege tritt ein bei einer Krise in der häuslichen Pflege oder in Folge eines Krankenhausaufenthaltes.
Pflege in Kurzzeit kann die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld vorbereiten oder im Fall einer Krise, nach deren Bewältigung wieder aufgenommen werden. Die Leistung beträgt maximal 1774 Euro für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Gut zu wissen: Die wohl wichtigste Anlaufstellen nach Paragraph 7a SGB XI sind die Pflegestützpunkte. Zertifizierte Pflegeberater sind Spezialisten, die sich Ihrem Pflegefall sachkundig annehmen.
Sachsen-Anhalt hat übrigens keine Pflegestützpunkte. Dort finden Sie die Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung und in Bayern gibt es die Pflegestützpunkte, als auch die Fachstellen für pflegende Angehörige.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung stehen Ihnen die Experten der compass private Pflegeberatung GmbH zur kostenlosen Beratung zur Verfügung.
Der Zuschuss für die Wohnraumanpassung beträgt 4.000 Euro je Einzelmaßnahme.
Ein Beispiel: Es ist nicht mehr möglich Treppen zu steigen und allein zu Duschen. Erfolgen nun Umbaumaßnahmen und die Anschaffung eines Treppenliftes zeitgleich dann besteht der Anspruch nur einmal, weil die Maßnahme gleichzeitig durchgeführt wurde. Man sollte die Ausführung der Maßnahmen also teilen.
Die Anpassung von Wohnraum ist bei Pflegegrad 4 wichtig, um die Hilfe im Alltag durch Pflegepersonen zu erleichtern und die Gestaltung des Alltagslebens zu erleichtern. Die Wohnraumanpassung ist auch sinnvoll, wenn die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit von Betroffenen nur in geringem Umfang bestehen und Versicherte darüber hinaus nur wenig Anspruch auf Leistung aus der Pflegeversicherung haben.
Das Ziel der Zuschüsse ist Pflegebedürftigen die Umstellung auf die neue Lebenssituation zu erleichtern und die selbständige Alltagstauglichkeit zu erhöhen oder zu erhalten. Der Zuschuss ist eine große Hilfe bei der Finanzierung der Kosten und erleichtert das Leben im eigenen Heim erheblich. Und das Beste: Sie erhalten von den Kassen die Mittel bereits ab dem Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad ist also nicht erforderlich.
Beispiele sind: Badumbau, Treppenlift
Selbstverständlich können Sie gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen. Er muss allerdings nicht an den MDK gerichtet sein, sondern an den Versicherer oder die Krankenkasse, die die Entscheidung zur Ablehnung getroffen hat. Er muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt werden. In jedem Fall muss er in Schriftform erfolgen und kann frei formuliert sein. Empfehlenswert ist das Ergebnis der Begutachtung mit dem Hausarzt/Ärztin zu besprechen. Gemeinsam kann das Ergebnis besser beurteilt werden
Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden – es ist aber sicher hilfreich.
Entscheidung erhalten Frist zum Widerspruch 1 Monat
Entscheidung gemeinsam mit Hausarzt prüfen
Widerspruch begründet einlegen
Kasse prüft Widerspruch der pflegebedürftigen Person. Unter Umständen wird in einem neuen Begutachtungsassessment festgestellt, ob der Widerspruch begründet ist.
Wenn ein Leistungsanspruch erkannt wird werden Sie die Leistung erhalten
Wenn die Kasse bei Ihrer Auffassung bleibt, wird der Widerspruch abgelehnt
Sie entscheiden nun, ob Sie gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht Klage einlegen
Bei der Begutachtung durch die Fachkräfte vom medizinischen Dienst der Krankenkassen oder durch MedicProof bei privaten Krankenversicherungen werden die nachstehenden Kriterien in einem Punktesystem bewertet. Im Ergebnis erfolgt die Empfehlung für in einen Pflegegrad. Bewertet werden:
Modul 1 Mobilität
Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
Modul 4 Selbstversorgung.
Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Erfahrene Fachkräfte vom MDK (med. Dienst der Krankenkassen) oder von Mediproof GmbH erstellen bei einem Ortstermin ein Gutachten. Dabei prüfen Sie den Umfang der Beeinträchtigungen und der Fähigkeit sich in den festgelegten 6 Modulen der Lebensbereiche ohne Hilfe von außen zurecht zu finden.
Alle sechs Module werden während des Gutachtertermins einzeln überprüft. Die Gutachter vergeben in jedem Modul Punkte: Je weniger Selbstständigkeit in einem Bereich noch vorhanden ist, desto höher ist die Punktzahl. Die Ergebnisse sind entsprechend gesetzlich vorgegebener Gewichtung addiert und ergeben eine Gesamtsumme.
Die Summe der Punkte ist für die Pflegeversicherung die Grundlage zur Einordnung in einen der fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen).
Eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI durch zuständige Krankenkasse oder Pflegekasse schlägt Versicherten spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegeleistungen einen Termin mit einem/r Berater/in vor. Sie sollten zertifiziert sein und mit den Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen haben.
Ein noch recht neuer Trend sind ambulante Wohngruppen oder auch Senioren-WGs. Wenn Pflegebedürftige sich dafür entscheiden, werden sie von der Pflegekasse auch dabei unterstützt. Pflegekassen übernehmen für bis zu 4 Bewohner einer solchen WG einen Einrichtungszuschuss von jeweils 2.500€. Dieser Zuschuss ist einmalig und auf maximal 10.000€ je Wohngruppe begrenzt.
Wird eine gemeinsame Organisationskraft durch die Bewohner/innen beschäftigt, kann für jeden Bewohner/in, für maximal vier, ein Zuschuss in Höhe von 214 Euro monatlich gewährt werden. Oft sind diese Kräfte auch Pflegekräfte.
Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten 1.775 Euro Leistung pro Monat für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Dieser Betrag ist normalerweise zur Finanzierung von einem Platz im Pflegeheim bei weitem nicht ausreichend.
Wenn möglich, empfehlen wir deshalb über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Einen Vergleich können Sie hier erstellen.
Bis zu 1.612 Euro pro Monat
Bei Pflegegrad 4 neben 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese ärztlich verordnet sind.
Pflegegeld 728 Euro im Monat
Pflegesachleistung 1.693 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege 1612 Euro im Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro im Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro im Monat
Wohngruppenzuschuss 214 Euro im Monat
Wohnraumanpassung 4000 Euro pro Einzelmaßnahme
Hausnotruf 25,50 Euro im Monat
Die Pflegekassen zahlen zur Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4 für Pflegebedürftige monatlich 1.612 Euro. Dieser Betrag zum Beispiel für Pflegekräfte eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes genutzt werden.
Ja, der Zuschuss für den Hausnotruf beträgt bei allen Pflegegraden maximal 25,50 Euro pro Monat – also schon ab dem Pflegegrad 1.
Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie über dem Pflegegrad 2 von den Pflegeversicherungen monatlich 125 Euro.
Die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro
Monat steht Pflegebedürftigen jeden Pflegegrads zu. Unabhängig von der Einstufung der Pflegestufe durch Pflegegutachter.
Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege versorgt werden erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Auch diese Leistung gibt es bereits für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Die Leistung ist zweckgebunden und wird für pflegende Angehöriger und nahestehende Personen (Nachbarn oder Freunde) bezahlt
Der Entlastungsbetrag soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen fördern
Und Pflegebedürftige bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen.
Wird der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat im laufenden Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen – er kann also für ein ganzes Jahr angespart werden.
Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
Leistungen der Kurzzeitpflege,
Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote für Betreuungsleistungen
Zur besseren Veranschaulichung konstruieren wir ein Fallbeispiel für einen Versicherten, der vom medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung begutachtet wurde.
Der MDK kommt im Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Einstufung nach Pflegegrad 4 berechtigt ist und entsprechende Ansprüche an die Pflegekasse bestehen. Um die Einstufung nach Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten den Alltag ohne Hilfe in seinem Umfeld von außen bewältigen zu können, vorliegen.
Nehmen wir unseren Versicherten mit Pflegegrad 3 und schreiben die Geschichte fort:
Unser Versicherter ist inzwischen 74 Jahre alt und die Alltagskompetenz reduziert sich zunehmend.
Sie erinnern sich: Herr Schmidt ist an Multipler Sklerose erkrankt, die in Schüben Fortschritt und Arbeiten nicht mehr möglich war.
Später übernahm seine Tochter gemeinsam mit dem Nachbarn die Betreuung. Sie unterstützten begleiteten ihn bei Bedarf im Alltag, gestalteten die Herausforderungen, die Pflege des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Der Betroffene bekam zusätzlich Demenz. Zwischenzeitlich benötigte er täglich mehrmals Unterstützung. Zur weiter zunehmenden Demenz und sich weiter entwickelnden Multiple Sklerose nahm der Kräfteverlust weiter zu und kognitive und kommunikative Fähigkeiten weiter ab. Für die Betroffenen ist die Zunahme der Demenz ein häufiger Grund einen Pflegedienst hinzuzuziehen.
Die Tochter bat um eine erneute Begutachtung durch den MDK, um zu prüfen ob inzwischen die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 vorliegen .
Der Gutachter des MDK kam in den Modulen wegen der folgenden Einschränkungen zu einem Ergebnis von 85 Pflegepunkten und damit zu Pflegegrad 4:
Positionswechsel im Bett findet überwiegend selbständig statt, das Treppensteigen und fortbewegen in der Wohnung finden inzwischen überwiegend unselbständig statt, das Umsetzen überwiegend unselbständig.
Die Fähigkeiten zur zeitlichen Orientierung, Erinnerung an Wesentliche Ereignisse, Treffen von Alltagsentscheidungen, Sachverhalte verstehen, Erkennen von Risiken und Gefahren, elementare Bedürfnisse mitteilen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligung am Gespräch sind größtenteils vorhanden.
Häufig festgestellt:
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage
Nächtliche Unruhe
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
Selten festgestellt:
Verbale Aggression Beschimpfen
Bedrohen anderer Personen
Andere stimmliche Auffälligkeiten
Ängste
Sozial unangemessenes Verhalten
Beschädigung von Gegenständen
Überwiegend selbständig:
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Überwiegend unselbständig:
Duschen oder Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls
An- und Auskleiden des Oberkörpers
Medikation täglich 2x
Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen täglich 1x
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung täglich
Arztbesuche 2x wöchentlich
Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen 1x wöchentlich
Ausgedehnter Besuch medizinisch / therapeutischer Einrichtungen 1x wöchentlich
Überwiegend unselbständig:
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ist die betroffene Person fähig Kontakte zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes zu pflegen
überwiegend selbständig
sich beschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteter Planungen
Zusammenfassung: Wenn trotz der Höhe des Pflegegrads keine vollstationäre Pflege erforderlich ist, hilft der Pflegedienst und das Pflegegeld um Betroffene gut zu versorgen.
Um ihre Anfrage seriös bearbeiten zu können, bitten wir Sie die folgenden Angaben korrekt auszufüllen. Wir sichern Ihnen den vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten zu.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen 🧡
Redakteur bei senioren-checker.de
Um ihre Anfrage seriös bearbeiten zu können, bitten wir Sie die folgenden Angaben korrekt auszufüllen. Wir sichern Ihnen den vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten zu.
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Eine Antwort
Dieser Artikel über die Voraussetzungen, Geld- und Leistungen bei Pflegegrad 4 ist äußerst aufschlussreich. Er zeigt, wie wichtig eine umfassende Unterstützung und Betreuung für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ist.