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Die Pflegedienste, 24 Stunden Pflegekräfte, die pflegenden Angehörigen und das gesamte Umfeld der Pflegebedürftigen sind extrem gefordert und manchmal bleibt nur noch die Unterbringung von Pflegebedürftigen in einem geeigneten Pflegeheim. Der Anspruch an die Pflegekassen ist in dieser Pflegesituation besonders umfangreich. Trotzdem reichen die Leistungen bei weitem nicht aus um die Kosten für Anforderungen an die pflegerische Versorgung von Betroffenen wegen dem Verlust der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege zu decken. Wenn keine zusätzliche, private Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung besteht, die umfangreiche Leistungen für die Pflegegrade vorsieht, sind Zuzahlungen, teils in enormer Höhe, selbst zu leisten.
Schwerstpflegebedürftige Menschen erhalten Pflegegrad 5, wenn der medizinische Dienst eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und darüber hinaus noch besondere Anforderungen an die Pflegerische feststellt. Um diese Anpassung von Pflegegraden zu erhalten müssen Versicherte bzw. deren Angehörige den Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.
Kommen die Gutachter vom Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MedicProof (bei privat Versicherten) im Ergebnis zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind geben Sie die Empfehlung zur Anpassung von Pflegegraden.
Zum Ergebnis kommen die Gutachter/innen auf der Grundlage des gleichen Punktesystems wie bei den Pflegegraden zuvor. Je stärker die Alltagskompetenz eingeschränkt und je größer der Hilfsbedarf von außen ist, desto höher steigen die vergebenen Punkte und umso höher erfolgt die Empfehlung zur Erhöhung vom Pflegegrad 4 auf Pflegerad 5.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 bis 100 Punkte ermittelt werden.
Die Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwerstpflegebedürftiger Menschen führt zu Pflegegrad 5, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit an die Pflege mit zusätzlichem Anspruch an die Pflege hinzukommt. Sie können in der Regel nichts mehr selbst machen und die Alltagskompetenz ist nahezu oder vollständig nicht mehr vorhanden. Ein Blick auf die Leistungen der Pflegekasse zeigt, dass sie in dieser schwierigen Lebensphase besonders umfangreiche Unterstützung leisten. Damit eine Person Anspruch auf Pflegegeld erhält muss das Ergebnis der Pflegebegutachtung mindestens 90 Punkt erzielen. Bei Vollstationärer Unterbringung im Pflegeheim beträgt die Unterstützung 2.005 Euro im Monat.
Anfang 2022 erfolgte die Umstellung von Pflegstufen auf Pflegegrade. Umgangssprachlich wird Pflegerad 5 immer noch recht häufig als Pflegestufe 5 bezeichnet, die es tatsächlich nie gab.
Seioren-checker.de schafft den Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 5. Die besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung an die Pflege bei Pflegegrad 5 begründet den Anspruch an die höchsten Pflegeleistungen.
So viel schon vorab: Die Einschränkungen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 sind im Alltag so weit fortgeschritten, dass neben schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit noch besondere Anforderungen an die Pflege zur Alltagsbewältigung hinzukommen. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und auch die Kurzzeitpflege können betroffene des Pflegegrad 5 in Anspruch nehmen.
Auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 erhalten zielgerichtete Leistungen und Unterstützung von den Pflegeversicherungen.
Pflegegrad 5 ist die höchstmögliche Einstufung und besteht bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anspruch an die pflegerische Versorgung von betroffenen Personen. Die Hilfe von außen wird von Personen und/oder durch Hilfsmittel geleistet. Pflegegrad setzt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit einer besonderen Anforderung an die pflegerische Versorgung im Alltag voraus. Z.B. bei zusätzlich zu Pflegegrad 4 bestehender Demenz. Personen mit Pflegegrad 5 werden sowohl finanziell als auch mit Sachleistungen umfangreich durch die Pflegekassen unterstützt.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass der medizinische Dienst oder MedicProof im Zuge der Begutachtung zwischen 90 bis 100 Punkte ermittelt werden
1. Mobilität (10%)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
Gewichtung gemeinsam mit Punkt 3.
3. Verhalten und psychische Problemlagen (15%)
Gewichtung gemeinsam mit Punkt 2.
4. Selbstversorgung (40%)
5. Umgang mit krankheitsbedingten oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
Die Pflegeversicherung sieht Leistungen bei der Erfüllung der Vorgaben des Pflegegrades 5 umfangreiche finanzielle Leistungen ab der Feststellung schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung im Alltag vor. Die nachstehenden Leistungen geben Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 5.
Leistungen bei Pflegegrad 5 (§28a SGB XI) | Betrag |
---|---|
monatliche Leistungen | |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (durch Angehörige) | 901 Euro |
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege) | 2095 Euro |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro |
Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel | 25 Euro |
Tagespflege / Nachtpflege | Bis zu 1995 Euro |
Kurzzeitpflege dazu bis zu 1.612 Euro, falls diese nicht durch Pflegeersatzleistung verbraucht wurde | 1.774 Euro (+1.612 Euro) |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro |
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden) | bis 125 Euro |
vollstationäre Pflegeleistung | 2005 Euro *zzgl. Leistungszuschlag |
Pflegegrad 5 Leistungen | |
einmalige Leistungen | |
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen) | 2.500 Euro / 10.000 Euro |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahme Wohnung / Wohngruppe (pro einzeln durchgeführter Maßnahme!) | bis 4.000 Euro / 16.000 Euro |
*Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:
Jeder Pflegegrad muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Festgestellt werden Pflegegrade durch die Gutachter des medizinischen Dienstes oder MedicProof. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Gutachter der MedicProof im Auftrag der privaten Krankenversicherungen tätig. Das Gutachten hat das Ziel, das Maß der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen festzustellen. Der Pflegegrad wird nach einem festgelegten Punktesystem ermittelt. Dabei wird der Umfang der Selbständigkeit und das Ausmaß der Fähigkeit bewertet, mit dem eine betroffene Person die 6 Lebensbereiche im Alltag bewältigt. Dabei gilt, je weniger Punkte umso geringer ist der festgestellte Pflegegrad. Die Menge der Punkte richtet sich nach dem Maß des Hilfebedarfs. Bei der Feststellung von Pflegegrad 5 werden mindestens zwischen 90 bis 100 Punkte erteilt. (Quelle: §15 SGB XI)
Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegekasse entsteht mit dem erreichen des Pflegegrads 2 und erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse ist, dass Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung bezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf ist dieser Nachweis durch mindestens ein Elternteil zu erbringen.
Auch bei der Feststellung des Pflegegrad 5 werden die 6 Lebensbereiche gewichtet und bewertet. Die Lebensbereiche werden in insgesamt 6 „Module“ mit definierten Fähigkeiten unterteilt. Dabei wird das Maß der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person im jeweiligen Modul nach festgelegten Kriterien beurteilt.
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Umgang mit Krankheits- und therapiebedingten Maßnahmen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens
Beim Pflegegrad 5 müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden.
Zur Höherstufung von Pflegegraden ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Im Vorfeld ist es in jedem Fall sinnvoll, die Pflegeberatung einzuschalten. Für alle Personen, deren Pflege zu Hause erfolgt und das Pflegegeld erhalten, ist die Pflegeberatung sogar verpflichtend. Ihre Leistung ist kostenfrei und sie klärt die Möglichkeiten für eine Höherstufung des Pflegegrades.
Wenn bei Pflegebedürftigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit, also Pflegegrad 5 vorliegt, können Pflegebedürftige im Alltag nichts mehr alleine machen. Die Angehörigen oder Pflegefachkräfte von ambulanten Pflegediensten müssen beim Pflegegrad 5 die Grundpflege aller Patienten in diesem Zustand komplett übernehmen.
Information: Bei den früheren Pflegestufen war Zeit ein maßgebliches Kriterium. Mit der Einführung der Pflegegrade wurde sich von der Zeit gelöst. Denn nicht jeder Pflegebedarf kann in Zeit gefasst werden. Seit der Pflegereform 2017 wird im Rahmen der Pflegebegutachtung nach dem Punktesystem beurteilt. Nach der Pflegereform drückt die Summe der Punkte aus, wie sehr Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und in welchem Umfang Pflegeleistungen notwendig sind. Das hat den Vorteil, dass auch eingeschränkte Alltagskompetenz z.B. durch Demenz, nun besser erfasst werden kann.
Kommen die Gutachter vom mediz. Dienst oder von MediProof bei der Pflegebegutachtung zu dem Ergebnis, dass die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in einem Maß besteht, dass Pflegegrad 5 anerkannt wird, sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen. Dementsprechend umfangreich sind auch die Pflegeleistungen, die ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. Sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:
Pflegegeld für Angehörige beantragen – lesen Sie hier, wie viele Euro im Monat ihnen zu stehen
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie beim Pflegegrad 5 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.095 Euro im Monat.
Richtig genutzt, sorgt der Umwandlungsanspruch für zusätzliches Geld in der Kasse. Denn wenn die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 für die Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft sind, dann können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen auch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.
Konkret heißt das: Versicherte des Pflegegrades 5 können bis zu 838,00 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastungsleistungen verwenden. Willkommenes Geld, damit alles gemacht werden kann, um die Pflegeperson aus dem Kreis der Angehörigen zu entlasten.
Die Kombinationsleistung ist im § 38 SGB XI geregelt. Danach besteht, wenn Pflegebedürftige beim Pflegegrad 5 nicht nur durch die pflegenden Angehörigen, sondern die Pflege auch durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst geleistet wird, besteht die Möglichkeit Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Allerdings wird das Pflegegeld in diesen Fällen reduziert.
Zusammengefasst heißt das: Das Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Der Entlastungsbetrag auch Entlastungsleistungen genannt, steht Betroffenen zu, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt. Also ab Pflegegrad 1. Allerdings müssen Pflegebedürftige beachten, dass die 125 Euro monatlich nur bezahlt werden, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Denn es gilt ein Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Pflegebedürftige wählen ein passendes, qualifiziertes Angebot aus und finanzieren es vor. Im Erst im Anschluss erstattet die Pflegekasse das Geld. Für den Entlastungsbetrag ist kein Antrag erforderlich.
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Mit dieser Leistung aus den Pflegekassen können die Betroffenen mit Pflegegrad 5
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
Leistungen der Kurzzeitpflege,
Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltagslebens und sozialer Kontakte
Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung.
Schutzmasken
Schutzkittel
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben Sie einen Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich
z. B. eine Hausnotrufsystem Sie erhalten dazu einen Zuschuss in Höhe von monatlich 25,50 Euro als Unterstützung
Das sind die im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind. Ein Überblick:
01 – Absauggeräte
02 – Adaptionshilfen
03 – Applikationshilfen
04 – Bade- und Duschhilfen
05 – Bandagen
06 – Bestrahlungsgeräte
07 – Blindenhilfsmittel
08 – Einlagen
09 – Elektrostimulationsgeräte
10 – Gehhilfen
11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
13 – Hörhilfen
14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
15 – Inkontinenzhilfen
16 – Kommunikationshilfen
17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
19 – Krankenpflegeartikel
20 – Lagerungshilfen
Seit 2017 bieten Pflegekassen Angehörigen von Pflegebedürftigen und ehrenamtlichen Helfern kostenlose Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI an. Der Teilnahme an diesen Kursen ist Angehörigen grundsätzlich und ganz besonders bei Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 nicht nur zu empfehlen, sondern dringend notwendig. Es kommt häufig vor, dass die Pflegeperson auf Grund von Unkenntnis fachgerechter Unterstützung selbst in die Situation kommen Pflegeleistungen zu benötigen, weil sie sich bei der Versorgung von pflegebedürftigen Anagehörigen selbst verletzen.
Die kostenfreien Pflegekurse sind eine wichtige Schulung – eigentlich unabhängig vom Pflegegrad – für die pflegenden Angehörigen. Sie werden von Fachkräften durchgeführt und können auf Ihre persönlichen Fragen und Themen gezielt eingehen. Damit ist dieses Angebot ein echter Mehrwert für die pflegenden Angehörigen um die Pflegesituation bei Pflegegrad 5 zu meistern ohne im Anschluss selbst Pflege zu benötigen.
Die Pflegeberatung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 und deren Angehörige ist für alle die Pflegegeld beziehen verpflichtend und kostenfrei. Die speziell ausgebildeten Fachkräfte geben Hilfestellung zur besseren pflegerischen Versorgung und sogar zur Wohnraumanpassung.
Zur bedarfsgerechten Wohnraumanpassung haben Betroffene mit Pflegegrad 5 einmalig den Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Sie erhalten den Zuschuss von den Pflegekassen z.B. für:
Einbau eines von einem Treppenlift
barrierefreier Badumbau
Hinweis: Ändert oder verschlechtert sich der Zustand oder der Pflegegrad des Pflegebedürftigen und werden neue Maßnahmen in der Pflege notwendig, so kann die Pflegekasse ggf. erneut einen Zuschuss gewähren. Werden mehrere Maßnahmen gemeinsam ausgeführt wird der Zuschuss unter Umständen auch nur einmal gewährt!
Für viele Menschen ist die Unterbringung in einem Pflegeheim nicht oder nur schwer vorstellbar. Für viele andere dagegen eine erstrebenswerte, oft schon vor dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit, eine Lösung. Häufig haben auch das Maß der schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen die Grenzen die Angehörigen der Belastbarkeit längst überschritten und auch die 24 Stundenpflege im eigenen Heim ist nicht gewünscht, nicht finanzierbar oder nicht mehr darstellbar. Die Kosten für die Unterbringung im Heim werden von den Pflegekassen bei weitem nicht vollständig getragen.
Für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige monatlich lediglich 2.005 Euro aus der Pflegekasse.
Zunächst gilt: Unabhängig vom Pflegegrad müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (kurz: EEE) zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Ihr pflegebedingter Eigenanteil steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad.
Zusätzlich entstehen Eigenanteile durch die individuellen Kosten vom jeweiligen Pflegeheim. Personalstruktur, Ausstattung, Zimmergrüße, Lage, und soziale Leistungen wie Freizeitangebote und ähnliches mehr können erhebliche Mehrkosten verursachen, die von den Pflegekassen nicht gedeckt sind.
Redakteur bei senioren-checker.de
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